Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO 2002§ 64 Kürzung des Ruhegehalts
Die Kürzung des Ruhegehalts besteht in der bruchteilmäßigen Verminderung des monatlichen Ruhegehalts. Für die Kürzung des Ruhegehalts gilt § 59 entsprechend. Diese Kürzung bleibt bei der Anwendung von Ruhens- und Kürzungsvorschriften nach dem Soldatenversorgungsgesetz unberücksichtigt. Der Ausgleich kann bis zur Hälfte gekürzt werden.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 64 WDO 2002 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 24.10.2024 – 2 WD 7/24verbale sexueller Belästigung; Milderung wegen überlanger VerfahrensdauerZitiert von 3
- BVerwG, 12.05.2005 – 2 WD 34.04Zitiert von 3
- BVerwG, 08.07.2021 – 2 WD 22/20Dienstgradherabsetzung wegen heimlicher Bildaufnahmen von sich umkleidenden FreibadgästenZitiert von 18
- BVerwG, 17.06.2021 – 2 WD 21/20Außerdienstlich verursachte fahrlässige Tötung eines Menschen im StraßenverkehrZitiert von 8
- BVerwG, 15.10.2020 – 2 WD 1/20Disziplinarische Ahndung des Widerstands gegen VollstreckungsbeamteZitiert von 32
- BVerwG, 17.05.2018 – 2 WD 2/18Truppenversorgungsbearbeiter; Verbotsirrtum; fahrlässiger Diebstahl; unberechtigte Nutzung; überlange VerfahrensdauerZitiert von 17
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 02.10.2013 – 2 WD 33.12Zitiert von 8
- BVerwG, 24.03.2010 – 2 WD 10.09Zitiert von 22
- BVerwG, 13.02.2008 – 2 WD 5.07Zitiert von 32
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 64 WDO 2002 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.